Freiwillige Real Estate ESG Berichtsstandards weichen zunehmend harten regulatorischen, finanziellen Berichts- und Offenlegungsanforderungen. Diese Entwicklungen in der Berichterstattung finden sowohl auf regionaler Ebene, wie in Europa mit der EU-Taxonomie, SFDR und CSRD, sowie auch international mit den IFRS S1/S2-Finanzberichtsstandards statt.

Die EU-Taxonomie (Unternehmensebene) definiert, welche Aktivitäten zu Umweltzielen beitragen. Die SFDR (Unternehmens- und Portfoliobene) ist ein einheitliches Offenlegungsregime, das Transparenz über die Nachhaltigkeitsrisiken und die wesentlichen negativen Auswirkungen der Investments under Management für Finanzmarktteilnehmer festlegt. Die SFDR hat einen doppelten Materialitätsansatz, indem sie Transparenz in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen sowie die mit den Investitionen verbundenen Nachhaltigkeitsergebnisse bietet.

Internationale Standards?

Aufsichtsbehörden haben auf den Bedarf an Standardisierung reagiert, indem sie einige der freiwilligen Berichtsstandards für die Finanzberichterstattung konsolidierten. So folgen die neuen International Financial Reporting Standards (IFRS) S1/S2 Exposure Drafts einer ähnlichen Struktur wie die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und integrieren Elemente der Sustainability Accounting Standards Board (SASB) Standards. Das GRI bietet technische Unterstützung für die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), die mit den europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRE) beauftragt ist, und gibt Stellungnahmenfür die IFRS S1/S2 ab sowie arbeitet gemeinsam mit dem ISSB an zukünftigen Standardsetzungen.

Prinzipienbasierte Verpflichtungen

Die UN Principles for Responsible Investment (PRI), der UK Stewardship Code und der UN Global Compact richten sich an Vermögensinhaber und Vermögensverwalter und zielen darauf ab, zu einem nachhaltigeren Finanzsystem beizutragen. Als Vorreiter für Nachhaltigkeitsfinanzvorschriften fördern bereits sie bereits seit rund 20 Jahren die Integration von ESG Aspekten in Investmentkriterien und die Verantwortung ihrer Unterzeichner. Die Grundsätze werden durch Offenlegungen unterstützt.

Real Estate ESG Reporting Standards

Sowohl INREV (nicht börsennotierte Immobilienfonds) als auch EPRA (börsennotierte Immobilienaktien, Unternehmensebene) und GRESB (börsennotierte und nicht börsennotierte Real Assets Fonds) haben Standards entwickelt und bieten ihre Interpretation anerkannter globaler Standards wie TCFD oder GRI für die Immobilienbranche.

4 Arten von Offenlegungen

Definieren: Eine Definition, die in einem Standard enthalten ist und entweder einen Benchmark oder eine Definition von Nachhaltigkeit, eine Klassifizierung nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten oder eine klare Anforderung zur Transparenz über die Definitionen, Berechnungen und Methoden der offenlegenden Stelle einführt.

Beschreiben: Hintergrund- oder neutrale Informationen über das Unternehmen und seine Aktivitäten, um einen breiteren Kontext zu bieten (z. B. Produkte, Struktur, Geographie usw.), ob Finanzprodukte Umwelt- oder Sozialmerkmale fördern oder ob eine Zusicherung über die bereitgestellten Informationen gegeben wurde.

Verwalten: Informationen zu den Governance-Elementen (z. B. Strategie, Governance, Compliance und Risikomanagement), die es den Stakeholdern ermöglichen, die Managementreaktion auf klima- und weitere ESG-bezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen zu bewerten.

Messen: Quantitative Daten zu Kennzahlen und Zielen, wissenschaftsbasierten Auswirkungen oder Umsetzungszielen (z. B. THG Emissionen entlang Scope 1-3) die es den Stakeholdern ermöglichen, die Wirksamkeit der Nachhaltigkeitsgovernance und die Materialität von klima- und weiteren ESG-relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen zu beurteilen.

Auswirkungen für Organisationen

Mit dem Aufkommen verpflichtender Offenlegungen hat sich eine Verlagerung von Nachhaltigkeitsverpflichtungen hin zu professionellem Datenmanagement und -messung vollzogen. Neue regulatorische Anforderungen und die Einführung von Governance- und Risikomanagementprozessen dienen als Grundlage für die Verwaltung interner und externer Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken. 

Eine neue Studie von ULI, INREV & PRI in Zusammenarbeit mit einem globalen Fachkomitee unter Leitung von PwC bietet einen Fragenkatalog zur Einordnung für immobilienwirtschaftliche Akteure an:

  • In welcher Rechtsordnung sind Sie tätig? Wo befinden sich Ihre Vermögenswerte und wo sind Ihre (Ziel-)Investoren?
  • Welche Vorschriften gelten in diesen Ländern/Regionen? Wie ist dies für Ihren Fonds/Ihr Unternehmen relevant?
  • Auf welchen Ebenen und in welchen Bereichen haben nationale und internationale Vorschriften Auswirkungen auf Ihre Immobilienorganisation?
  • Welche Stakeholder (Typ, geografischer Wohnsitz usw.) haben Sie und welche ESG spezifischen Anforderungen haben sie?
  • Was ist Ihr Anspruchsniveau?
    • Möchten Sie nur die Mindestmarktanforderungen umsetzen (z. B. "traditionelle" Investition, die keine Anforderungen über die Mindestkonformität hinaus erfüllen oder in keiner Weise als nachhaltig beworben werden soll - ist dies für Ihre Stakeholder/Investoren akzeptabel)?
    • Möchten Sie Prioritäten setzen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen (und wenn möglich vor Einführung künftiger Anforderungen darauf vorbereitet sein)?
    • Möchten Sie zum strategischen ESG Vorreiter im Immobiliensektor werden? (Nachhaltigkeitsorientierter Vermögensverwalter/Entwickler/Investor bzw. die Organisation/Fonds/Vermögenswerte nach Möglichkeit "zukunftssicher" gestalten?)
  • Was ist der Zweck Ihres ESG Reporting? (definieren, beschreiben, messen, verwalten oder eine Kombination dieser Aspekte)
  • Haben Sie einen ganzheitlichen ESG Ansatz oder einen spezifischen Fokus auf den Klimawandel/Umwelt?
  • Hat Ihr Unternehmen einen vordefinierten Berichtszeitraum? (z. B. jährlich oder Zwischenbericht)
  • Haben Sie spezifische Gebäudeziele (z. B. modellierte/tatsächliche Dekarbonisierung, Nutzerwohlbefinden, Konnektivität etc.)?

ESG Reporting Studie von ULI, PRI, Inrev